SCHNARCHEN - eine Funktionsstörung - WAS TUN ?
Gesunder Schlaf ist lebenswichtig.
Schnarchen ist auch eine Funktionsstörung. Schnarchen ist eine oftmals bewitzelte oder totgeschwiegene Angelegenheit ohne das Wissen,dass es nicht nur eine nächtliche Ruhestörung ist, sondern auch eine ernst zu nehmende gesundheitliche Gefährdung bedeutet.
Schnarchen macht krank.
In den meisten Fällen wird Schnarchen aufgrund der Verlegung des Rachenraumes durch Zurückfallen der Zunge verursacht. Dazu kann es Schnarchen mit zwischenzeitlichen Atemaussetzern (Apnoe) in mehr oder weniger ausgeprägter Form geben.
Es kann zu Tagesmüdigkeit mit der Gefahr des Sekundenschlafs im Auto, Abgeschlagenheit, Leistungsschwäche, Kopfschmerz, Gereiztheit bzw. in Abhängigkeit von der Form des Schnarchens zu hohem Blutdruck, Herzrasen, Schlaganfall, Herzinfarkt, Depressionen, Impotenz, Angstzuständen und Beziehungsproblemen führen.
Anhand eines gezielten Fragenbogens (Screening) kann eine erste Diagnose gestellt werden, ob es sich um Schnarchen mit oder ohne Atemaussetzer (Apnoe) handelt und ob der Patient zu einer weiterführenden Diagnostik an einen Lungenfacharzt oder einen Schlafmediziner überwiesen werden muss.
Häufig ist eine für den Betroffenen sehr tolerierbare Therapie mit intraoralen Schienen möglich. Protrusionsschienen, die den Unterkiefer während des Nachtschlafes so positionieren, dass die Atemwege freigehalten werden und Schnarchen verhindert oder deutlich reduziert wird, sind häufig das Mittel der Wahl. Ihre Effizienz und Wirksamkeit ist in jüngsten medizinischen Untersuchungen belegt.
Diese Schienen sind sehr komfortabel zu tragen, werden individuell hergestellt und angepasst, ermöglichen freie Unterkieferbewegungen und stellen im Hinblick auf ihren Nutzen keine Einschränkung oder Behinderung dar. Bisher damit versorgte Patienten sind sehr zufrieden, wachen erholt auf, sind leistungsfähiger und der oftmals partnerschaftliche Reibungspunkt ist beseitigt - ein Stück Lebensqualität!
Die Schnarchtherapie mit Trotrusionschienen wird nur in Ausnahmefällen von der gesetzlichen Krankenversicherungen getragen.